Als integrativer Bestandteil der Blockrandbebauung ist die Kindertagesstätte gemäß den städtebaulichen Vorgaben des Bebauungsplans konzipiert. Der nördliche Blockrand des Baufeldes 15 rückt um ca. 15 Meter nach Süden, wodurch im Norden eine vorgelagerte Freifläche entsteht. Diese wird Teil des städtebaulichen und freiräumlichen Kontexts des „Wasserturmplatzes“ und dient zugleich als Außenbereich der Kindertagesstätte.